Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB gelten für alle Leistungen der Hundebetreuerin Tina Schäfer, nachfolgend "Tierpsy_Tina" genannt, insbesondere für Hundebetreuung, Tagesbetreuung, Pension, Gassi-Service und Hundetraining.
Mit dem Zurücksenden der ausgefüllten Fragebögen (per Email) oder der schriftlichen Buchung einer Dienstleistung (z.B. Tierbetreuung) kommt der Vertrag zwischen Tierpsy_Tina und dem Kunden zustande. Die Anmeldung ist bindend und verpflichtet den Kunden zur Zahlung der vereinbarten Gebühren. Mit der Buchung erkennt der Kunde die nachstehende AGB an.
§ 1 Begriffsbestimmungen
- Hundepension bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in die Betreuung der Hundepension Tierpsy_Tina verbleibt. Hierzu werden die Pensions-Hunde im, für den Transport von Hunden ausgebauten, Fahrzeug zum Privathaus transportiert, sowie am nächsten Morgen wieder mit in die HuTa gebracht. Dies ist den HuTa-Gästen vorbehalten.
- Hundetagesbetreuung (HuTa) bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Hundepension Tierpsy_Tina verbleibt.
§ 2 Leistungen
- Hundebetreuung: Tages- und Pensionsbetreuung für verträgliche, gesunde Hunde, Gassi-Service (eingeschränkt) und Hundetraining.
- Die genauen Leistungen, Preise und Umfang erben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Webseite oder im Vertrag.
- Die Hundebetreuerin Tierpsy_Tina ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten und reservierten Plätze bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
§ 3 Buchung
- Der Besuch der Hundepension ist nur nach vorheriger Teilnahme an der HuTa und einem weiteren Kennenlern-Termin im Privathaus möglich.
- Jegliche Besonderheiten wie Verpflegung, medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Pflegeuntensilien, Halsband, Geschirr, Futter, etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht oder zeigt der Hund Unverträglichkeits-/Allergiesymptome auf sein Futter, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer stundenweisen Betreuung bzw. Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.
- Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind der Hundebetreuerin bei der Buchung mitzuteilen und im Fragebogen zur Hundebetreuung schriftlich festzuhalten.
- Die Hundebetreuerin Tierpsy_Tina kann leider nicht auf ein spezielles Training wie Leinenführigkeit während der Betreuungszeit eingehen. Mit eventuell entstehenden Trainingsrückschritten durch den Aufenthalt in der Hundepension Tierpsy_Tina erklärt sich der Hundehalter einverstanden. Die Hundebetreuerin behält sich das Recht vor, Hunde die überhaupt nicht leinenführig sind, vom gemeinsamen Spaziergang in der Gruppe auszuschließen und den Auslauf des Hundes auf das HuTa-Gelände zu beschränken.
- Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich seines Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.
§ 4 Berechtigung/Vertragsabschluss
- Der Kunde erklärt mit Terminvereinbarung bzw. mit der Buchung einer Leistung, dass er rechtmäßiger Eigentümer des angegebenen Tieres ist oder vom rechtmäßigen Eigentümer des Tieres dazu beauftragt wurde, die jeweilige Leistung (Training, Beratung, Betreuung) in Anspruch zu nehmen.
- Der Kunde ist verpflichtet das vereinbarte Honorar entsprechend §3 zu zahlen.
- Der Vertrag zwischen dem Hundehalter und der Hundebetreuerin Tierpsy_Tina kommt erst zustande, wenn die Hundebetreuerin Tierpsy_Tina dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistung mitteilt und der Kunde diese mitgeteilten Kosten innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Bestätigung der Reservierung und Mitteilung der Kosten vollständig zahlt. Erfolgt keine Zahlung, kommt ein Vertrag nicht zustande und die Reservierung entfällt.
- Hunde, die noch nicht in der Hundepension Tierpsy_Tin zur Betreuung waren, müssen vor einem mehrtägigen Aufenthalt, die HuTa für mindestens 4 Wochen besuchen. In diesem Zeitraum wird entschieden, ob der Hund für einen längeren Aufenthalt physisch und psychisch in der Lage ist.
§ 5 Vertragstypischen Pflichten
Es gelten die vertragstypischen Pflichten nach § 611 Abs. 1 BGB.
§ 6 Vergütung/Kosten
Die Kosten für den Gassi-Service oder dem Hundetraining sind der Webseite
www.tierpsy-tina.de zu entnehmen oder bei Tierpsy_Tina zu erfragen.
Die Vergütung ist im Voraus per Banküberweisung oder nach individueller Absprache zu leisten. Es handelt sich nicht um ein Erfolgshonorar, sondern um die Vergütung für eine Dienstleistung.
Die Hundebetreuerin ist nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
§ 6.1. Preise & Buchungsmodelle Tagesbetreuung
Die Tagesbetreuung in der HuTa wird ausschließlich als Abo-Modell angeboten. Die Betreuung ist grundsätzlich nur für mir bereits bekannte Hunde verfügbar.
(1) Die Tagesbetreuung wird im Rahmen eines festen Abo-Systems angeboten. Der monatliche Preis richtet sich nach der vereinbarten Anzahl an Betreuungstagen pro Woche und wird als monatlicher Festpreis berechnet. Es handelt sich hierbei um ein verbindliches Reservierungs- und Betreuungsmodell (Platz-Abo).
(2) Im Abo-System sind alle regulären Schließzeiten sowie Ausfallzeiten der Betreuung bereits in der Kalkulation berücksichtigt. Dies umfasst insbesondere Feiertage, Urlaubszeiten, Fortbildungstage sowie krankheitsbedingte Ausfälle der Anbieterin. Diese Zeiten berechtigen nicht zu einer Preisreduzierung oder Rückerstattung, da sie in der monatlichen Pauschale bereits einkalkuliert sind.
(3) Die monatliche Abo-Gebühr ist unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme innerhalb der vereinbarten Betreuungstage zu entrichten. Der Platz wird verbindlich für den Hund reserviert und steht auch bei Nichtinanspruchnahme zur Verfügung.
§ 7 Terminabsage, Nichterscheinen und Abbruch der Betreuung
Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen wird 50% der vereinbarten Vergütung fällig.
Wird eine laufende Betreuung ohne triftigen Grund durch den Kunden abgebrochen (z.B. Rückkehr aus dem Urlaub vor dem vereinbarten Betreuungsende), besteht kein Anspruch auf Erstattung der anteiligen Vergütung. Die volle vereinbarte Vergütung bleibt fällig.
Tierpsy_Tina ist berechtigt, eine Betreuung vorzeitig zu beenden, wenn das Tier eine akute Gefahr für sich selbst oder Dritte darstellt (z.B. aggressives Verhalten oder Beißvorfall). In diesem Fall ist der Kunde unverzüglich zu informieren und zur umgehenden Abholung des Tieres verpflichtet. Ein Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Beträge besteht nicht. Tierpsy_Tina behält sich vor, den Termin von Ihrer Seite ebenfalls zu verschieben oder abzusagen. Hieraus entstehen dem Kunden keine Schadenersatzansprüche.
§ 8 Freier Auslauf
Während der vereinbarten Betreuungsdauer gewährleistet die Hundebetreuerin Tierpsy_Tina dem Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten HuTa-Gelände zu verschaffen, sowie auf dem Grundstück des Pensions-Standortes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.
§ 9 Haftung
Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch ihn oder sein Tier, an Personen, Tieren oder Gegenständen verursacht wurden. Handelt es sich bei dem zu behandelnden Tier um einen Hund, bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift, dass für dieses Tier eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Tierpsy_Tina haftet für keine Schäden, die im Rahmen der Betreuung oder des Trainings, entstehen.
- Der Hundehalter versichert, das der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.
- Die Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Hundebetreuerin Tierpsy_Tina erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Dieser haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
- Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u.ä. übernimmt die Hundebetreuerin Tierpsy_Tina keine Haftung.
- Der Hundehalter konnte die HuTa und Pension vorab besichtigen. Der Hundehalter wurde über die Unterbringung und Haltung in der Betreuung informiert. Der Hundehalter nimmt zur Kenntnis, dass sein Hund in einer Gruppe von Hunden und nicht einzeln in einer Box oder einem Zwinger gehalten wird. Das durch die Gruppenhaltung bestehende Risiko auf Kabbeleien und Raufereien unter den Hunden und deren daraus eventuell entstehenden Verletzungen, nimmt der Hundehalter zur Kenntnis und akzeptiert dieses Risiko.
- Hat der Hundehalter schriftlich zugestimmt, dass sein Hund beim Gassigehen ohne Leine gehen darf, ist er sich den damit verbundenen Risiken bewusst, die beim Freilauf passieren können. Im Schadensfall kann er keine Ansprüche an die Hundebetreuerin oder ihrer Erfüllungsgehilfen stellen. Die Hundebetreuerin und ihre Erfüllungsgehilfen haften nicht bei Unglücksfällen, die beim Weglaufen des Hundes oder bei Spielverletzungen oder Raufe- und Beißereien entstehen.
- Die Hundebetreuerin Tierpsy_Tina haftet trotz aller Bemühungen und Sicherheitsvorkehrungen nicht für das Entlaufen eines Hundes und der dadurch eventuell entstehenden Sach- oder Vermögensschäden, sowie Schadensersatzansprüche. Die Aufnahme des Hundes in die Betreuung erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Dieser haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
§ 10 Vorzeitige Abholung
Der Hundehalter ist verpflichtet, im Betreuungsvertrag, eine Kontaktperson zu nennen, die im Notfall nachsichtlich erreicht werden kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundebetreuerin Tierpsy_Tina unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, das eine gefahrlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.
§ 11 Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt ist bis 24 Stunden vor dem Termin schriftlich (auch per E-Mail) möglich.
Wird eine gebuchte Leistung ohne triftigen Grund nicht oder nur teilweise wahrgenommen, wird die volle Vergütung fällig. Bei vorzeitigem Abbruch durch den Kunden (z.B. während einer laufenden Betreuung oder Training) ist die gesamte vereinbarte Vergütung zu zahlen.
Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist beläuft sich auf 8 Wochen zum Monatsende.
§ 12 Nichtabholung
Der Hundehalter ist verpflichtet, den in die Betreuung gegebenen Hund umgehend nach Ablauf
der vereinbarten Betreuungsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10 Tagen in ein Tierheim, das die Hundebetreuerin Tierpsy_Tina aussucht, abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch um 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Die Hundebetreuerin Tierpsy_Tina behält es sich vor, den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.
§ 13 Bring- und Abholzeiten
- Die Hunde, die zur Hundepension kommen, können Samstags und Sonntags jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr - 11:00 Uhr und von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr gebracht und abgeholt werden. Die Hunde, die zur Tagesbetreuung kommen, können von Montag bis Donnerstag jeweils in der Zeit von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr abgeholt werden. Ein Anspruch auf andere Bring- und Abholzeiten besteht aus logistischen Gründen nicht.
- Kann der Hundehalter die Abholzeit nicht einhalten, behält sich die Hundebetreuerin Tierpsy_Tina vor, den zu betreuenden Hund in Notpension unterzubringen. Eine Abholung ist in diesem Fall erst wieder ab 08:00 Uhr am Folgetag möglich. Die Kosten der Notpension sind vom Hundehalter im vollen Umfang zu tragen.
- Hunde müssen an der Leine gebracht und geholt werden! Hunde bitte an der Leine nicht zueinander lassen.
§ 14 Betriebsgelände HuTa
Der Hundehalter verpflichtet sich, das Betriebsgelände der HuTa nur im halböffentlichem Empfangsbereich zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes der HuTa Tierpsy_Tina grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freifläche ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung des PKW-Stellplatzes, sowie des Feldweges zur HuTa hin, erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 15 Witterungsbedingter Ausfall und Zufahrt
Bei extremen Witterungsverhältnissen, insbesondere bei starkem Schneefall, Glatteis, Sturm oder vergleichbaren Umständen, die eine sichere Betreuung oder Anfahrt nicht gewährleisten, behält sich die Hundebetreuerin Tierpsy_Tina vor, die HuTa kurzfristig zu schließen. Die Hundehalter werden in diesem Fall so früh wie möglich informiert.
In begründeten Ausnahmefällen kann nach individueller Absprache eine Notbetreuung im Privathaushalt der Hundebetreuerin angeboten werden, beispielsweise für Kundinnen und Kunden in systemrelevanten Berufen. Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht nicht.
Die Zufahrt zur HuTa erfolgt über einen Feldweg. Die Nutzung dieses Weges erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden an Fahrzeugen, die durch den Zustand oder die Beschaffenheit des Weges entstehen, wird keine Haftung übernommen.
Bereits geleistete Zahlungen für gebuchte Betreuungszeiten werden bei kurzfristiger Schließung aufgrund von Witterungsverhältnissen oder höherer Gewalt nicht erstattet. Ein Anspruch auf Ersatzbetreuung besteht nicht. Die Regelung dient der Planungssicherheit sowie der verbindlichen Platzreservierung.
§ 16 Datenschutz
Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen Daten (z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Informationen zum Tier) werden gespeichert und verarbeitet. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass keine gesonderte Benachrichtigung gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfolgt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Fotos, die während der Betreuung oder im Rahmen des Hundetrainings bzw. der Betreuung von den betreuten Tieren gemacht werden, dürfen nur mit vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung des Kunden für Veröffentlichungen auf Social Media oder zu Werbezwecken (z.B. Webseite, Flyer) genutzt werden. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich. Es werden keine Namen der Halter:innen oder personenbezogene Daten veröffentlicht.
§ 17 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht 35390 Gießen.
Der Erfüllungsort ist derjenige Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.
§ 18 Sonstiges
- Abgesprochene Termine sowie Aufträge (mündlich, schriftlich oder nach geleisteter Unterschrift des Vertrages) sind bindend.
- Der unterschriebene Vertrag muss spätestens bei Betreuungsbeginn vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich die Hundebetreuerin Tierpsy_Tina das Recht vor, den Vertrag vorzeitig zu beenden oder nicht anzutreten, bis der unterzeichnete Vertrag eingegangen ist.
- Alle Angebote sind freibleibend. Irrtümer, Fehler, sowie Änderungen sind vorbehalten.
- Die Hundebetreuerin Tierpsy_Tina wurde vom Amt für Veterinärwesen & Verbraucherschutz des Landkreises Gießen sowie vom hiesigen Amtstierarztes geprüft und genehmigt. Der Sachkundenachweis nach $ 11 Tierschutzgesetz, liegt vor.
§ 19 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestandteile des Vertrags rechtlich unwirksam sein, so tritt diejenige rechtlich wirksame Vereinbarung ein, die der ursprünglichen Formulierung nahe kommt.
Die anderen Bestandteile des Vertrags bleiben hiervon unberührt und gelten weiterhin.
Genderhinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.